- Steuerbonus für Handwerksleistungen § 35 a Abs. 2 S. 2 E
- max. 1200 EURO im Jahr (20% von 6.000 EURO);
- bei Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsmaßnahmen;
- im Privathaushalt des Mieters oder Eigentümers.
- Voraussetzungen für Erhalt des Steuerbonus:
- Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer;
- Arbeitskosten sind in separatem Betrag auf der Rechnung ausgewiesen, (Der Steuerbonus wird nur für die Arbeitskosten gewährt);
- Rechnungsbetrag wurde auf das Konto des Handwerksbetriebs überwiesen (Nachweis durch einen Beleg des Kreditinstituts, d.h. Kontoauszug).