Steuern absetzen
Steuer bonus
  • Steuerbonus für Handwerksleistungen § 35 a Abs. 2 S. 2 E
    • max. 1200 EURO im Jahr (20% von 6.000 EURO);
    • bei Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsmaßnahmen;
    • im Privathaushalt des Mieters oder Eigentümers.
  • Voraussetzungen für Erhalt des Steuerbonus:
    • Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer;
    • Arbeitskosten sind in separatem Betrag auf der Rechnung ausgewiesen, (Der Steuerbonus wird nur für die Arbeitskosten gewährt);
    • Rechnungsbetrag wurde auf das Konto des Handwerksbetriebs überwiesen (Nachweis durch einen Beleg des Kreditinstituts, d.h. Kontoauszug).